AGB für Spenden
an den Förderverein Kirchenmusik an St. Nikolai Stralsund e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Spenden an den Förderverein Kirchenmusik an St. Nikolai Stralsund e.V.
Stand: 4. April 2025
Verantwortlicher
Förderverein Kirchenmusik an St. Nikolai Stralsund e.V.
Auf dem St. Nikolaikirchhof 1
18439 Stralsund
Vertretungsberechtigtes Organ:
Vereinsvorstand, vertreten durch Diane Siebert (Vorsitzende) und Ingelore Horenburg (stellv. Vorstitzende)
E-Mail-Adresse:
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Spenden
- Grundsatz der Annahme von Spenden
Die Annahme jeglicher Zuwendungen, Schenkungen oder Spenden liegt im alleinigen Ermessen des Fördervereins Kirchenmusik an St. Nikolai Stralsund e.V. (im Folgenden „Förderverein“). Der Förderverein nimmt eine Spende nur an, wenn sie in Übereinstimmung mit den Zwecken und Zielen des Vereins verwendet oder eingesetzt werden kann. - Steuer- und Rechtsberatung
Der Förderverein übernimmt keine Beratung zu steuerlichen oder anderen rechtlichen Aspekten von Spenden. Spenderinnen und Spender werden dazu angehalten, sich vor ihrer Spende gegebenenfalls von geeigneten Fachleuten beraten zu lassen. - Arten von Spenden
Der Förderverein nimmt Geldspenden sowie öffentlich gehandelte Wertpapiere entgegen. Sachleistungen können nach Ermessen des Fördervereins angenommen werden. - Besondere Arten von Schenkungen
Bestimmte andere Spenden – wie Immobilien, bewegliche Vermögenswerte, Dienstleistungen, nicht frei handelbare Wertpapiere oder Beiträge unbekannter Herkunft bzw. mit Nutzungsbeschränkungen – müssen vor der Annahme gesondert geprüft werden. Grund hierfür sind mögliche besondere Verpflichtungen oder Haftungsrisiken, die solche Schenkungen für den Förderverein mit sich bringen könnten. - Zuwendungsbestätigungen
Der Förderverein stellt für eingegangene Spenden Zuwendungsbestätigungen aus, sofern dies steuerlich vorgeschrieben und erforderlich ist oder dies vom Spender verlangt wird. Für Spenden, die nicht aus Geldmitteln oder öffentlich gehandelten Wertpapieren bestehen, wird in der Bestätigung oder Quittierung kein Wert angegeben. - Wahrung der Intention und Anonymität
Der Förderverein respektiert die Vorgaben und Zwecke, für die eine Spende getätigt wird, sowie den Wunsch der Spenderinnen und Spender, der Öffentlichkeit gegenüber anonym zu bleiben. Bei Auswahl der „diskreten Spende“ wird die Identität nur den Vorstandsmitgliedern offen gelegt, die diese Informationen zur Verarbeitung zwingend benötigen. Die Identität des „diskreten Spenders“ wird an keiner Stelle öffentlich gemacht. - Keine Vermittlungsentgelte
Der Förderverein zahlt keinerlei Provisionen, Vermittlungs- oder Findergebühren oder sonstige Vergütungen an Dritte, die eine Spende oder Spenderinnen und Spender vermitteln.
Mit der Bestätigung dieser Bedingungen erklären Sie sich mit den vorstehenden Regelungen einverstanden und stimmen den genannten Grundsätzen für Spenden zu.